Bewerberdatenschutzerklärung

Informationsblatt für Bewerber

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Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Haarstudio Ina
Vertreten durch die Inhaberin Ina Jung
Hilbertstr. 30
12307 Berlin

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Umfang der Verarbeitung von Bewerberdaten
Im Rahmen von Bewerbungsverfahren verarbeite ich personenbezogen die Bewerber, die mir ihre Unterlagen zur Kenntnis geben. In der Regel sind das die sich aus der Stellenausschreibung ergebenden Angaben zur Person, Post- und Kontaktadressen und die zur Bewerbung gehörenden Unterlagen, wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Daneben können mir Bewerber freiwillig zusätzliche Informationen mitteilen.

Frage ich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Bewerbern an, die für die ausgeschriebene Position relevant sind, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, wenn diese für die Berufsausübung erforderlich sind).

Mit der Übermittlung der Bewerbung an mich erklären sich die Bewerber mit der Verarbeitung ihrer Daten zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens entsprechend der in dieser Datenschutzerklärung dargelegten Art und Umfang einverstanden.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege per E-Mail an mich übermittelt. In diesem Fall bitte ich zu beachten, dass Sie dafür Sorge tragen sollten die Übertragung von E-Mails über die Verschlüsselung der Nachricht abzusichern.

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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten von Bewerbern ist Art. 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 und 8 BDSG.

Soweit ein Bewerber Unterlagen einreicht, die „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO enthalten (z.B. die ethnische Herkunft ist durch das Bewerbungsfoto erkennbar, auf dem Bewerbungsfoto deutet das Tragen einer Brille eine Sehschwäche an, also Gesundheitsdaten etc.) ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung bei Vorliegen einer Einwilligung des Bewerbers Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Bewerbern angefragt werden, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, wenn diese für die Berufsausübung erforderlich sind). Im Bewerbungsverfahren wird ein Führungszeugnis, ein allgemeines ärztliches Attest, ggf. ein Sehtest und alle für die Führung eines Kraftfahrzeugnisses erforderlichen gesundheitsrelevanten Daten abgefragt.

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Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.

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Dauer der Speicherung
Die Daten werden spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. In diesem Zeitraum kann ich etwaige Anschlussfragen zur Bewerbung beantworten und meiner Nachweispflicht aus dem Gleichbehandlungsgesetz nachkommen. Eine Speicherung der Daten über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nach entsprechender Einwilligung des Bewerbers zum Zwecke der Berücksichtigung seiner Bewerbungsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt.

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Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Bewerber haben die jederzeit die Möglichkeit der Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. In dem Fall werden die Daten sofort gelöscht. Ihre erteilte Einwilligung können Bewerber zu jedem Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach den Regelungen der §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit §19 BDSG).